Beispiel in der Gemeinde Sedrun / Tujetsch

Dieses Beispiel zeigt auf wie Ortsüblichkeit und Integration in die bestehenden Baugruppen und wie das Landschaftsbild leidet mit der Architektur der Bauherren und Architekten im Maiensäss und Alpenraum.

So etwas kann nur entstehen weil im Entscheidungsprozess und Bewilligungsverfahren im Amt für Raumentwicklung Graubünden die Aspekte Ortsüblichkeit, Integration und Landschaftsbild fehlen. Diese Aspekte findet man auch nicht im Leitbild dieses Amtes. Auch wenn das Gebäude in der Gefahrenzone 2 liegt berechtigt es nicht zu einem solchen Betonbau, allenfalls zu unsichtbaren Schutzmöglichkeiten.

Das Amt kümmert sich um Steinplattenwege rund ums Maiensäss und Mauern oder Innenausbauten Innern, aber nicht um die wirklich wichtigen Dinge wie das Landschaftsbild und das äussere Erscheinungsbild das unsere Touristen, Wanderer und Gäste wahrnehmen.

Würde der Kanton Graubünden nach dem Vorbild des Kanton Tessins den gesamten Maiensäss und Alpenraum in eine Kulturlandschaft mit Landschaftsprägenden Bauten umzonen so könnte so etwas nicht mehr passieren. Ausserdem könnte das Amt mit bis zu 1000 BAB Verfahren pro Jahr entlastet werden.

Der Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft plant mit dem GIS Material des Kanton Graubündens einen Vorschlag für eine grossflächige Zone mit Landschaftsprägenden Bauten (LPB) zu erstellen.

Der Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft kennt einen Fall wo ein Maiensässbestzer seinen Innenausbau entfernen musste weil sein Maiensäss ebenfalls in der Gefahrenzone liegt.